Amtliche Meldung

Ablagerungen von Müll, Gartenabfällen, Schnittgut und dergleichen

Immer wieder wird festgestellt, dass auf den gemeindlichen Grundstücken sowohl in den Ortschaften als auch in den Außenbereichen wie z. B. im Wald oder auf bewirtschafteten Grünflächen jegliche Art von Abfällen „entsorgt“ werden.

Die gemeindlichen Flächen und Grundstücke dienen aber nicht der willkürlichen Abfallentsorgung! 

Es wird darum gebeten, dies zu beachten und den anfallenden Müll einschließlich Gartenabfälle, Schnittgut und dergleichen ordnungsgemäß zu entsorgen. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. 

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.